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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MERIDIAN Athletic Club GmbH, Landwehrstraße 47, 80336 München, für Mitgliedschaften, Coachingstunden und Regenerationsabonnements. Fassung vom 1. September 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MERIDIAN Athletic Club GmbH (der Club) und ihren Mitgliedern und Gästen. Abweichende Bedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn der Club ihnen in Textform zugestimmt hat. Nichts auf dieser Website stellt ein annahmefähiges Angebot dar; die Website ist eine Aufforderung, sich zu bewerben.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Eine Mitgliedschaft wird ausschließlich auf Bewerbung gewährt. Aus einer Bewerbung folgt kein Anspruch auf Aufnahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Club die Mitgliedschaft in Textform unter Angabe des Beginns bestätigt; Beginn ist stets der erste Tag eines Kalendermonats. Der Club kann eine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die Mitgliederzahl von 120 erreicht ist.

§ 3 Beiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 249 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Gründungsmitgliedschaft kostet 2.900 € pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer; ihr Beitrag bleibt unverändert, solange die Mitgliedschaft ununterbrochen besteht. Ein Gasttag kostet 60 € inklusive Mehrwertsteuer und wird auf den ersten Monatsbeitrag angerechnet, wenn innerhalb von drei Monaten eine Mitgliedschaft folgt. Der Regenerationsbereich kostet zusätzlich 79 € im Monat inklusive Mehrwertsteuer. Coachingstunden kosten je 95 €, Körperanalysen je 95 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Ernährungspläne kosten 120 €, 290 € und 480 € inklusive Mehrwertsteuer entsprechend den Angaben auf der Coaching-Seite. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 4 Zahlung

Monatsbeiträge werden am dritten Werktag eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Jahresbeiträge sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Wird eine Lastschrift aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund zurückgegeben, trägt das Mitglied die tatsächlich angefallenen Bankgebühren.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Die monatliche Mitgliedschaft läuft von Monat zu Monat und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Die Gründungsmitgliedschaft läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Regenerationsabonnement folgt der Kündigungsfrist der Mitgliedschaft, zu der es gehört. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Ruhen der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann die Mitgliedschaft zweimal innerhalb von zwölf Monaten für jeweils einen Kalendermonat ruhen lassen, wegen Krankheit, Verletzung, Reise oder Arbeit, durch Mitteilung an das Büro in Textform vor Beginn des Monats. Für einen ruhenden Monat wird kein Beitrag erhoben, der Platz bleibt erhalten, und der ruhende Monat zählt nicht gegen die Mitgliederzahl.

§ 7 Nutzung des Clubs

Mitglieder verpflichten sich, Geräte nach Gebrauch an ihren Platz zurückzuräumen, Telefonate außerhalb der Trainingsräume zu führen und den Anweisungen des Personals auf der Etage zu folgen. Der Club kann ein Mitglied für einen bestimmten Zeitraum von den Räumen ausschließen und in schweren oder wiederholten Fällen die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund kündigen, wenn das Verhalten andere Mitglieder anhaltend stört oder jemanden gefährdet.

§ 8 Gäste

Ein Mitglied kann an einem zuvor telefonisch vereinbarten Gasttag einen Gast mitbringen. Das Mitglied ist durchgehend anwesend und für das Verhalten des Gastes verantwortlich. Im Haus finden höchstens vier Gasttage pro Woche statt.

§ 9 Gesundheit

Mitglieder trainieren auf eigene Verantwortung. Sie bestätigen bei Aufnahme, dass ihnen keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die dem Training entgegenstehen, und verpflichten sich, ihren Coach über wesentliche Änderungen zu informieren. Coaching, Ernährungspläne und Regenerationsleistungen sind keine Heilbehandlung und ersetzen weder ärztlichen Rat noch Physiotherapie.

§ 10 Haftung

Der Club haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Clubs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Club nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für in Schließfächern zurückgelassene Gegenstände ist auf Sachen üblichen Wertes beschränkt; Geld und Wertsachen sind im Büro zu hinterlegen.

§ 11 Öffnungszeiten und Schließungen

Es gelten die auf dieser Seite veröffentlichten Öffnungszeiten. Der Club kann jährlich bis zu zehn Tage für Instandhaltung sowie an bayerischen Feiertagen ohne Beitragsminderung schließen. Schließungen werden mindestens vierzehn Tage im Voraus angekündigt, außer in Notfällen.

§ 12 Änderung von Beiträgen und Bedingungen

Der Club kann Beiträge einmal in zwölf Monaten anpassen, um gestiegene eigene Kosten abzubilden, und kündigt dies mindestens zwei Monate vorher in Textform an. Ein Mitglied, das eine Erhöhung nicht annimmt, kann die Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam würde.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung auf dieser Seite verarbeitet, die durch Verweis Bestandteil dieser Bedingungen ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München, sofern das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.